Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) arbeitet daran, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates für jeden Bundesbürger und jede Bundesbürgerin barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:
Die vorliegende Website wird auf Basis der jeweils gültigen Fassung des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) kontinuierlich bearbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Für Feedback oder die Mitteilung von Mängeln in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen stehen wir Ihnen per Mail zur Verfügung: zanzu@bzga.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Kontaktformulars eingehenden Mitteilungen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Referat T3 "Sexuelle Gesundheit, Prävention von HIV und anderen STI"
Maarweg 149-161
50825 Köln
Telefon: (0221) 8992-0
Fax: (0221) 8992-300
E-Mail: zanzu@bzga.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02. Dezember 2020 erstellt.
Fakultative Angaben
Bei allen technischen, visuellen und redaktionellen Erweiterungen beachtet der Erklärende die Einhaltungen der aktuellen Erfolgskriterien zur Barrierefreiheit in einem höheren Maß, als es die gesetzlichen Kriterien vorgeben.
Name und Anschrift des Erklärenden:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149 - 161
50825 Köln
Deutschland
Tel.: 0221-8992-0
E-Mail: poststelle@bzga.de
Website: www.bzga.de