Was sind meine Rechte in Bezug auf Sexualität?
Die Rechte in Bezug auf Sexualität werden abgeleitet aus den Menschenrechten. Die Menschenrechte wurden von den meisten Ländern der Welt unterzeichnet. Auch Deutschland hat sie unterzeichnet und muss diese Rechte einhalten.
Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
Sie haben das Recht, selbst über Ihre Sexualität zu bestimmen. Das heißt, Sie entscheiden auch selbst, ob und wie Sie Ihre Sexualität leben möchten.
Alle sexuellen Handlungen – egal in welchem Alter – müssen freiwillig sein, das heißt, niemand darf Sie zu sexuellen Handlungen zwingen.
Sie können Ihre Partnerin/Ihren Partner frei wählen.
Niemand darf Sie diskriminieren oder angreifen wegen Ihrer Sexualität.
Das Recht auf Gleichbehandlung
In Deutschland haben alle Menschen ein Recht darauf, gleich behandelt zu werden. Niemand darf aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, des Alters, des Gesundheitszustands (z.B. HIV-positiv, körperlich/geistig behindert) oder der sexuellen Orientierung diskriminiert werden.
Das Recht, zu heiraten oder nicht zu heiraten
Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, ob Sie heiraten möchten, wen Sie heiraten möchten und wann Sie heiraten möchten. Niemand darf Sie zwingen eine bestimmte Person zu heiraten. Sie können auch entscheiden, dass Sie nicht heiraten möchten.
Wenn Sie verheiratet sind und dies nicht mehr möchten, können Sie sich scheiden lassen.
Das Recht auf Familienplanung
Sie können selbst bestimmen, wie viele Kinder Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner bekommen möchten. Niemand darf Sie dazu zwingen, Kinder zu bekommen. Am besten sprechen Sie mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner darüber und entscheiden gemeinsam.
Das Recht, über Verhütungsmittel informiert zu werden und sie zu nutzen
Sie haben das Recht, sich über Verhütungsmittel zu informieren. Kinder und Jugendliche erhalten Informationen über Verhütungsmittel zum Beispiel durch die Sexualaufklärung in der Schule. Erwachsene können sich bei Beratungsstellen oder bei Ärztinnen/Ärzten informieren. Außerdem bietet die BZgA Broschüren und Internetangebote dazu an.
Sie können selbst bestimmen, ob Sie verhüten möchten oder nicht. Am besten sprechen Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner darüber und entscheiden gemeinsam.
Rechte für Mädchen und Frauen im Fall einer (ungewollten) Schwangerschaft
Mädchen und Frauen haben in Deutschland die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Dafür wird man nicht bestraft. Für einen Schwangerschaftsabbruch gibt es aber gesetzliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Auch nach dem Schwangerschaftsabbruch gibt es Beratung und Unterstützung.
Mädchen und Frauen dürfen nicht gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Das Recht, vor sexueller Gewalt geschützt zu werden
Sie alleine bestimmen über Ihren Körper und Sie alleine entscheiden, welche körperlichen Berührungen Sie zulassen und welche nicht. Dies gilt auch für Berührungen durch Familie oder Bekannte. Wenn Sie jemand gegen Ihren Willen anfasst oder Sie zu sexuellen Handlungen zwingt, ist das sexueller Missbrauch. Sprechen Sie darüber mit jemandem, dem Sie vertrauen.
Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich wenden können, gehen Sie in eine Beratungsstelle. Sexuelle Gewalt gibt es bei Mädchen/Frauen und bei Jungen/Männern.