In Deutschland hat jede Frau und jeder Mann das Recht, sich über die verschiedenen Verhütungsmittel bei einer Gynäkologin/einem Gynäkologen, in einer Beratungsstelle oder im Internet zu informieren.

Es gibt

  1. Verhütungsmittel, die Sie ohne Rezept kaufen können
  2. Verhütungsmittel, die Sie nur mit Rezept kaufen können
  3. Verhütungsmittel, die Sie direkt von der Gynäkologin/dem Gynäkologen bekommen

Verhütungsmittel ohne Rezept

Es gibt Verhütungsmittel, die Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren ohne Rezept kaufen dürfen. Das heißt, dass Sie nicht vorher zu einer Ärztin/zu einem Arzt gehen müssen, um diese Verhütungsmittel kaufen zu dürfen.

Diese Verhütungsmittel können Sie ohne Rezept kaufen:

  • Kondome: Kondome können Sie in Apotheken, Drogerien und Supermärkten, an Tankstellen oder im Internet kaufen. Achten Sie auf die richtige Größe. Und darauf, dass die Verpackung nicht kaputt ist oder das Kondom zu alt ist.
  • Diaphragma: Die Gynäkologin/der Gynäkologe misst erst die richtige und passende Größe des Diaphragmas für die Frau aus. Wenn Sie die richtige Größe für sich kennen, können Sie das Diaphragma ohne Rezept in der Apotheke kaufen. Es gibt das Diaphragma auch als Variante in Einheitsgröße, die vielen Frauen passt.
  • Femidom: Femidome können Sie in der Apotheke oder im Internet kaufen.

Verhütungsmittel mit Rezept

Es gibt hormonelle Verhütungsmittel, für die Sie ein Rezept von einer Ärztin/von einem Arzt brauchen, weil nicht jede Frau hormonelle Verhütungsmittel gut verträgt. Deshalb müssen Sie regelmäßig zu Ihrer Gynäkologin/Ihrem Gynäkologen zur Kontrolle gehen, wenn Sie hormonelle Verhütungsmittel nehmen.

Mit dem Rezept können Sie in der Apotheke das Verhütungsmittel kaufen.

Für diese Verhütungsmittel brauchen Sie ein Rezept von einer Ärztin/einem Arzt:

Verhütungsmittel, die Sie direkt von der Gynäkologin/dem Gynäkologen bekommen

Es gibt Verhütungsmittel, die Sie nicht selbst in der Apotheke kaufen können. Diese Verhütungsmittel bekommen Sie direkt von der Gynäkologin/dem Gynäkologen:

Kosten

Die Krankenkassen zahlen manche Verhütungsmittel unter bestimmten Bedingungen.

Das wird bezahlt:

  • Wenn die Ärztin/der Arzt Ihnen die Pille verschreibt, um damit eine Hautkrankheit (z.B. Akne) zu behandeln, bezahlt die Krankenkasse.
  • Wenn Sie unter 22 Jahren sind und ein Verhütungsmittel mit Rezept kaufen, bezahlt die Krankenkasse. Ab 18 Jahren müssen Sie eine kleine Zuzahlung zahlen.

Das wird nicht bezahlt:

  • Kondome und andere Verhütungsmittel ohne Rezept müssen Sie selbst zahlen.
  • Wenn Sie älter als 22 Jahre sind und Verhütungsmittel mit Rezept kaufen, müssen Sie selbst zahlen.

Altersgrenzen

Bei Mädchen unter 14 Jahren braucht die Gynäkologin/der Gynäkologe die Einwilligung der Eltern, um der Frau die Pille oder andere Verhütungsmittel verschreiben zu dürfen.

Bei Frauen ab 15 Jahren stellen viele Gynäkologinnen /Gynäkologen auch ohne Erlaubnis der Eltern ein Rezept für die Pille oder andere Verhütungsmittel aus, wenn die Gynäkologin/der Gynäkologe denkt, dass Sie selbst entscheiden können.

Jungen Frauen mit 16 Jahren oder älter kann die Gynäkologin/der Gynäkologe Verhütungsmittel verschreiben. Ihre Eltern oder Ihre Partnerin/Ihr Partner dürfen darüber nicht informiert werden. Denn in Deutschland gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die Ärztin/der Arzt darf anderen Personen nur dann etwas über die Behandlung sagen, wenn Sie dies erlaubt haben.

Zur Verhütung gehören immer zwei. Es kann Vertrauen schaffen, mit der Partnerin/dem Partner darüber zu sprechen. Beide Partnerinnen/Partner haben das Recht, über Verhütung zu entscheiden. Niemand hat das Recht, eine Partnerin/einen Partner zur Verhütung zu zwingen.

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