In Deutschland können Sie sich beraten und medizinisch behandeln lassen und zu einer Ärztin/einem Arzt gehen, ohne dass Ihre Partnerin/Ihr Partner oder Ihre Familie davon erfährt.

Eine Ärztin versichert Ihrer Patientin, dass sie keine vertraulichen Informationen weitergeben wird.

Beratung zu Schwangerschaft und Famiienplanung

Bei allen Fragen zu Schwangerschaft und Familienplanung haben Sie und Ihre Partnerin/Ihr Partner einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung. Die Beratung ist kostenlos und Sie brauchen den Beraterinnen/Beratern Ihren Namen nicht zu sagen.

Sie können alleine, mit Ihrer Partnerin/Ihrem Partner, einer Freundin/einem Freund oder jemandem aus der Familie zur Beratung gehen. Sie können sich auch über das Internet beraten lassen oder bei einem Hilfetelefon anrufen. Auch hier müssen Sie Ihren Namen nicht sagen.

In Deutschland haben Mädchen und Frauen das Recht, ihre Schwangerschaft geheim zu halten und trotzdem medizinisch sicher zu entbinden. Dies nennt man vertrauliche Geburt.

Ausnahme: Ansteckende Krankheit

Bei manchen Krankheiten kann es sein, dass Ihre Ärztin/Ihr Arzt die Krankheit dem Gesundheitsamt melden muss. Dies passiert, wenn eine Krankheit sehr ansteckend ist und für andere Menschen sehr gefährlich werden kann.

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