Schutz vor Konversionsbehandlungen
Jeder Mensch bestimmt selbst, wen er liebt und welchem Geschlecht er sich zugehörig fühlt.
Manche Personen respektieren dieses Recht aber nicht. Sie wollen Menschen ändern, die zum Beispiel homosexuell oder transgeschlechtlich sind. Sie versuchen, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität der Menschen zu verändern oder zu unterdrücken. Das heißt auch Konversionsbehandlung.
Konversionsbehandlungen sind nutzlos und sogar schädlich. Sie können seelisch krank machen. Es lässt sich nicht ändern, wen ein Mensch liebt oder welchem Geschlecht er sich zugehörig fühlt.
Aus diesem Grund ist es verboten, unter 18-Jährige einer solchen Behandlung zu unterziehen. Das steht im Gesetz. Dieses Gesetz schützt auch Erwachsene, die zum Beispiel gegen ihren Willen oder aus Unwissenheit behandelt werden sollen. Niemand darf einen unter Druck setzen oder zu etwas zwingen.
Oft sind Konversionsbehandlungen schwierig zu erkennen. Beratungsstellen und die Polizei helfen dabei. Auch die BZgA unterstützt mit ihrer Telefon- und Onlineberatung. Und das auch in Englisch, Türkisch, Arabisch, Ukrainisch und Russisch.