Was ist Prostitution?
Prostitution bedeutet, dass Sex im Austausch für Geld oder andere Vorteile angeboten wird. Menschen, die in der Prostitution arbeiten, werden als Sexarbeiterinnen/Sexarbeiter oder Prostituierte bezeichnet.
In Deutschland ist Prostitution unter bestimmten Bedingungen erlaubt
Kinder und junge Menschen unter 18 Jahren sollen vor Prostitution geschützt werden.
- Prostituierte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
- Jugendlichen unter 18 Jahren ist es verboten, zu Orten zu gehen, wo es Prostitution gibt, wie z.B. in Nachtbars oder Nachtclubs.
- Prostitution in der Nähe einer Schule, einer Wohnung oder an anderen Orten, wo Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind, ist verboten.
- Städte und Gemeinden dürfen Bezirke festlegen, in denen Prostitution verboten ist (Sperrbezirke).
Prostitution muss freiwillig sein
Seit 2017 gibt es in Deutschland ein Prostituiertenschutzgesetz. Es soll verhindern, dass Menschen dazu gezwungen werden, sich zu prostituieren.
Wer in der Prostitution arbeiten will, muss sich bei einer Behörde anmelden. Vor der Anmeldung findet ein Gespräch statt. Die Behörde will damit herausfinden, ob die Person wirklich freiwillig als Prostituierte arbeiten will.
Wer jemanden dazu zwingt, in der Prostitution zu arbeiten, kann bestraft werden. Auch ein Ehepartner/eine Ehepartnerin darf die Partnerin/den Partner nicht zwingen, in der Prostitution zu arbeiten.
Niemand darf in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, haben Sie in Deutschland das Recht auf Hilfe. Sie erhalten z.B. Hilfe unter der kostenlosen Telefonnummer 08000-116 016. Die Beratung gibt es in mehreren Sprachen. Bei der Beratung müssen Sie Ihren Namen nicht sagen.
Prostituierte haben in Deutschland Rechte & Pflichten
Prostituierte haben das Recht
- Kunden abzulehnen
- Arten von Sex (z.B. Oralsex , Analsex , etc.) abzulehnen, die sie nicht machen wollen
- jederzeit mit der Prostitution aufzuhören, wenn sie das wollen
Kunden haben kein Recht, von den Prostituierten Geld zurückzuverlangen, wenn sie mit der Leistung nicht zufrieden waren.
Prostituierte haben die Pflicht
- sich vor Beginn ihrer Tätigkeit in einer Behörde anzumelden
- sich jedes Jahr mindestens einmal gesundheitlich beraten zu lassen.
Die Anmeldung muss alle zwei Jahre erneuert werden. Prostituierte unter 21 Jahren müssen die Anmeldung jedes Jahr erneuern.
Das Gesetz gibt es erst seit 2017. Es ist noch nicht in allen Städten klar, welche Behörden zuständig sind für die Anmeldung und die Gesundheitsberatung. In vielen Städten gibt es Beratungsstellen, wo sich Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu ihren Pflichten und Rechten beraten lassen können.
Kondompflicht
Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte müssen dafür sorgen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
Einfacher: Beim Sex müssen Kondome verwendet werden.
Es ist verboten, für bezahlten Sex ohne Kondom zu werben. In Sexbetrieben müssen Plakate aushängen, die darauf hinfweisen, dass Kondome verwendet werden müssen.
Kunden können bestraft werden, wenn sie Sex ohne Kondom verlangen.
Durch die Kondompflicht sollen Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter unterstützt werden, sich und ihre Gesundheit zu schützen.