Das Recht, selbst zu entscheiden
In Deutschland haben grundsätzlich alle Menschen das Recht, selbst zu entscheiden,
- mit wem sie zusammen sein möchten /eine intime Beziehung haben möchten,
- mit wem und wie oft sie Sex haben,
- ob sie heiraten möchten,
- wen sie heiraten möchten und
- ob sie ohne Heirat zusammenleben möchten.
Niemand darf gezwungen werden,
- mit jemandem zusammen zu sein/eine intime Beziehung zu haben, wenn sie/er es nicht will,
- mit jemanden Sex zu haben, wenn sie/er es nicht will,
- jemanden zu heiraten, wenn sie/er es nicht will.
Das gilt für alle Menschen in Deutschland,
- egal, aus welchem Land sie kommen,
- egal, ob sie Frau oder Mann sind,
- egal, welche Religion sie haben,
- egal, welche Hautfarbe sie haben,
- egal, ob Frauen mit Männern oder Männer mit Frauen zusammen sein möchten (heterosexuell).
- egal, ob Frauen mit Frauen oder Männer mit Männern zusammen sein möchten (homosexuell).
Wo bekommen Sie Hilfe, wenn Ihr Recht verletzt wird?
Will jemand gegen Ihren Willen
- mit Ihnen zusammen sein/eine intime Beziehung mit Ihnen haben,
- Sie heiraten,
- mit Ihnen Sex haben oder
- hatte jemand gegen Ihren Willen mit Ihnen Sex,
dann können Sie
- zur Polizei gehen und diese Person anzeigen.
- Außerdem können Sie immer auch zu einer Beratungsstelle gehen. Hier können Sie – ohne Ihren Namen zu sagen – Hilfe bekommen.
Schutz von Kindern und Jugendlichen
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, gibt es besondere Gesetze.
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