Das Recht, selbst zu entscheiden

Eine Frau umarmt glücklich den Partner, für den sie sich entschieden hat.

In Deutschland haben grundsätzlich alle Menschen das Recht, selbst zu entscheiden,

  • mit wem sie zusammen sein möchten /eine intime Beziehung haben möchten,
  • mit wem und wie oft sie Sex haben,
  • ob sie heiraten möchten,
  • wen sie heiraten möchten und
  • ob sie ohne Heirat zusammenleben möchten.

Niemand darf gezwungen werden,

  • mit jemandem zusammen zu sein/eine intime Beziehung zu haben, wenn sie/er es nicht will,
  • mit jemanden Sex zu haben, wenn sie/er es nicht will,
  • jemanden zu heiraten, wenn sie/er es nicht will.

Das gilt für alle Menschen in Deutschland,

  • egal, aus welchem Land sie kommen,
  • egal, ob sie Frau oder Mann sind,
  • egal, welche Religion sie haben,
  • egal, welche Hautfarbe sie haben,
  • egal, ob Frauen mit Männern oder Männer mit Frauen zusammen sein möchten (heterosexuell).
  • egal, ob Frauen mit Frauen oder Männer mit Männern zusammen sein möchten (homosexuell).

Wo bekommen Sie Hilfe, wenn Ihr Recht verletzt wird?

Will jemand gegen Ihren Willen

  • mit Ihnen zusammen sein/eine intime Beziehung mit Ihnen haben,
  • Sie heiraten,
  • mit Ihnen Sex haben oder
  • hatte jemand gegen Ihren Willen mit Ihnen Sex,

dann können Sie

  1. zur Polizei gehen und diese Person anzeigen.
  2. Außerdem können Sie immer auch zu einer Beratungsstelle gehen. Hier können Sie – ohne Ihren Namen zu sagen –  Hilfe bekommen.

Schutz von Kindern und Jugendlichen

Um Kinder und Jugendliche zu schützen, gibt es besondere Gesetze.

Diesen Text in
Schließen

Wörterbuch und Übersetzungen

Sie suchen Hilfe? Hier finden Sie eine Beraterin oder einen Berater.

Hilfe