Keine Diskriminierung

In Deutschland ist es verboten, andere Menschen auszugrenzen. Auch Menschen mit HIV und AIDS dürfen nicht ausgegrenzt werden. Wenn Sie HIV oder AIDS haben und jemand Sie deshalb diskriminiert, können Sie z.B. Hilfe bei der Antidiskriminierungsstelle der Deutschen AIDS-Hilfe bekommen:

Andere Menschen informieren

Wenn Sie selbst HIV oder AIDS haben, haben Sie in Deutschland das Recht, selbst zu entscheiden, wen Sie darüber informieren.

Sie sollten es aber in jedem Fall allen Ihren Ärztinnen und Ärzten sagen.

Denn so kann die Ärztin/der Arzt einschätzen, ob eine Krankheit, die Sie haben, etwas mit der HIV-Infektion zu tun hat und kann Sie so besser behandeln.

Wenn Sie Medikamente gegen HIV bekommen, müssen das alle Ihre Ärztinnen/Ärzte wissen, damit sie Ihnen für andere Krankheiten Medikamente geben können, die zu den HIV-Medikamenten passen.

Andere Menschen mit HIV infizieren

Wenn Sie absichtlich (mit Vorsatz) oder ohne es zu wollen (ohne Vorsatz) eine Person mit HIV infizieren, machen Sie sich strafbar. Am Sichersten ist es deshalb, beim Sex immer Kondome zu benutzen.

Ärztliche Schweigepflicht

Die Ärztin/der Arzt darf grundsätzlich niemandem sagen, dass Sie HIV haben, wenn Sie das nicht wollen. Auch nicht dem Arbeitsamt, der Ausländerbehörde, dem Arbeitgeber, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Ihrer Familie, etc.

Eine Frau vertraut einer Ärztin Informationen an. Die Ärztin darf diese Informationen nicht weitergeben.

Ausnahmen der ärztlichen Schweigepflicht

Wenn Sie HIV haben und die Ärztin/der Arzt denkt, dass eine Gefahr für andere Menschen besteht, darf sie/er mit anderen Personen über Ihre HIV-Infektion sprechen.

Zum Beispiel, wenn Sie HIV haben und es Ihrer Sexualpartnerin/Ihrem Sexualpartner nicht sagen, aber trotzdem ohne Kondom mit ihr/ihm Sex haben.

Dann muss die Ärztin/Arzt Sie darauf hinweisen, dass Sie Ihre Partnerin/Ihren Partner anstecken können. Wenn Sie Ihrer Partnerin/Ihrem Partner dann trotzdem nichts von Ihrer Infektion sagen und weiter ohne Kondom mit ihr/ihm Sex haben, hat die Ärztin/der Arzt das Recht, Ihre Partnerin/Ihren Partner zu informieren.

Ist auch Ihre Partnerin/Ihr Partner bei derselben Ärztin/demselben Arzt in Behandlung, muss die Ärztin/der Arzt sogar Ihre Partnerin/Ihren Partner über Ihre HIV-Infektion informieren

HIV und Versicherung

Wenn Sie HIV haben und eine Versicherung abschließen, bei der gefragt wird, welche Krankheiten Sie haben, müssen Sie die Wahrheit sagen. Wenn Sie lügen, ist der Vertrag ungültig. Sie haben dann kein Recht auf Leistungen der Versicherung und bekommen das Geld, das Sie schon bezahlt haben, nicht mehr zurück.

HIV und Arbeit

Wenn Sie HIV-positiv sind, dürfen Sie in Deutschland grundsätzlich genauso wie jeder andere Mensch arbeiten, auch z.B. in der Kranken-, Alten-, Kinder- und Jugendpflege oder in der Lebensmittelverarbeitung etc. Denn HIV wird im Arbeitsalltag nicht übertragen.

Sie können kein HIV bekommen, indem Sie die Hand einer HIV-positiven Person schütteln.

Sich um einen Job bewerben

Im Bewerbungsgespräch darf Ihnen der Arbeitgeber Fragen stellen, die wichtig für die Arbeit sind, die Sie machen sollen. Wenn Sie diese Fragen absichtlich falsch beantwortet haben, kann der Arbeitgeber Sie deswegen später kündigen.

Sie müssen dem Arbeitgeber nicht sagen, dass Sie HIV haben, wenn es für die Arbeit nicht wichtig ist. Wenn Sie Ihrer Chefin/Ihrem Chef gesagt haben, dass Sie HIV haben, darf Ihre Chefin/Ihr Chef das nicht einfach den Kolleginnen/Kollegen sagen, wenn Sie das nicht wollen.

Sie müssen auch keinen HIV-Test machen, wenn Sie das nicht wollen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber sagt, dass Sie das machen müssen.

Wenn Sie HIV haben und die Krankheit gut von einer Ärztin/einem Arzt behandelt wird, sind Sie normalerweise auch nicht öfter krank als Menschen ohne HIV.

Kündigung

Wenn Sie gekündigt werden, weil Sie HIV haben, können Sie sich dagegen wehren und zu einem Anwalt gehen. Es ist in Deutschland verboten, jemanden zu kündigen, nur weil sie/er HIV hat.

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