Intersexualität
Ein Mensch ist intersexuell, wenn er körperliche Merkmale hat, die nicht alle eindeutig männlich oder weiblich sind. Männliche und weibliche körperliche Merkmale sind nicht nur die Geschlechtsmerkmale, die man sieht, z.B. Genitalien. Dazu gehören auch Merkmale im Inneren des Körpers, wie beispielsweise das Erbgut und Hormone. Bei manchen Menschen weiß man schon direkt nach der Geburt, dass sie intersexuell sind. Bei anderen Menschen stellt es sich erst in der Kindheit oder Pubertät heraus. Seit 2019 ist es in Deutschland möglich, bei Menschen, die nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet werden können, 'divers' als Geschlecht in die Geburtsurkunde und in andere Papiere eintragen zu lassen.
Transsexualität
Transsexuelle Menschen sind körperlich eindeutig ein Mann oder eine Frau. Sie fühlen aber, dass sie in ihrem Körper fremd sind und dass sie zum anderen Geschlecht gehören. Sie haben einen männlichen Körper, fühlen sich aber als Frau. Oder sie haben einen weiblichen Körper, fühlen sich aber als Mann. Menschen leiden oft unter diesem Widerspruch und möchten ihren Körper deshalb dem Geschlecht angleichen, dem sie sich zugehörig fühlen. Deshalb lassen sie sich operieren und/oder nehmen Hormone. Sie können ihren Körper damit verändern. Viele lassen auch ihren Namen und ihre offiziellen Dokumente (etwa den Personalausweis) ändern. In ihrem „richtigen“ Körper fühlen sie sich wohl.
Rechtslage in Deutschland
Frauen, Männer, transsexuelle und intersexuelle Menschen haben in Deutschland dieselben Rechte. In Deutschland darf kein Mensch wegen seines Geschlechts benachteiligt (diskriminiert) oder ungleich behandelt werden. Dafür gibt es ein Gesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (kurz: AGG).