Adoption heißt, dass Sie ein Kind, das nicht Ihr eigenes ist, rechtlich zu Ihrem Kind machen. Adoptiveltern sind dann rechtlich die Eltern des Kindes. In dem Moment, in dem Sie ein Kind adoptieren, sind alle rechtlichen Beziehungen des Kindes zu seiner biologischen (=leiblichen) Familie ungültig.

Grundsätzlich können Sie in Deutschland ein Kind adoptieren,

  • das schon mit Ihnen verwandt ist,
  • das Sie nicht kennen und das nicht mit Ihnen verwandt ist,
  • das aus einem anderen Land kommt.

Sie können auch das Kind Ihrer Partnerin oder Ihres Partners adoptieren.

Ein Paar und sein adoptiertes Kind.

Bedingungen für eine Adoption in Deutschland

Lesbische Frauen mit ihren Kindern.

Damit ein Kind in Deutschland adoptiert werden darf, müssen die Adoptiveltern und die biologischen (leiblichen) Eltern des Kindes einverstanden sein.

Wenn Sie ein Kind adoptieren, ist das für immer. Das heißt, Sie können das Kind nicht zurückgeben, wenn es Probleme gibt oder wenn das Kind sich anders entwickelt, als Sie es sich vorgestellt haben.

Auch homosexuelle Paare können in Deutschland unter bestimmten Bedingungen Kinder adoptieren.

Ein Kind adoptieren

Das Adoptions-Vermittlungsrecht in Deutschland

In Deutschland darf eine Adoption nur von besonderen Organisationen vermittelt werden, wie z.B. von Jugendämtern oder anerkannten Adoptionsvermittlungsstellen.

Wer darf adoptieren?

Grundsätzlich dürfen in Deutschland nur verheiratete Paare ein Kind adoptieren. In Ausnahmefällen dürfen auch alleinstehende Personen ein Kind adoptieren.

Ein Ehepaar kann ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam adoptieren. Das heißt, dass beide Ehepartner bereit sein müssen, für das Kind zu sorgen.

Sie können auch ein Kind adoptieren, wenn Sie schon eigene Kinder haben.

Ein Kind zur Adoption freigeben

Ihre Einwilligung ist Voraussetzung

Ein Ehepaar oder eine Einzelperson darf ein Kind erst adoptieren, wenn die leiblichen Eltern damit einverstanden sind. Ein Kind kann aber erst adoptiert werden, wenn es mindestens 8 Wochen alt ist. Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, sollten Sie schon vor der Geburt eine Adoptionsvermittlungsstelle kontaktieren. Die Adoptionsvermittlungsstelle sagt Ihnen auch, welche Hilfen Sie bekommen können.

Sie verlieren alle Rechte

Eine Adoption ist für immer. Die Adoption kann normalerweise nicht rückgängig gemacht werden. Mit der Adoption sind Sie rechtlich nicht mehr mit dem Kind verwandt. Sie haben keine Eltern-Pflichten mehr für das Kind. Aber Sie haben auch kein Recht mehr, das Kind zu sehen und sich um das Kind zu kümmern.

Sie erfahren normalerweise nicht, wohin Ihr Kind kommt und wer es adoptiert. Das ist wichtig, damit sich das Kind gut entwickeln kann und das neue Eltern-Kind-Verhältnis mit der Adoptiv-Familie nicht gestört wird. Sie bekommen aber eine Beschreibung der Lebensverhältnisse der Adoptiveltern. Den Namen und die Adresse der Adoptiveltern bekommen Sie nicht. Jedes Kind hat aber das Recht zu erfahren, wer seine leiblichen Eltern sind. Mit 16 Jahren kann es dieses Recht auch selbst einfordern und sich die Dokumente zeigen lassen.

Recht auf Beratung

Ein Paar lässt sich beraten.

Wenn Sie ein Kind adoptieren oder zur Adoption freigeben möchten, haben Sie in Deutschland das Recht, sich dazu beraten zu lassen. Bei einem Jugendamt oder bei einer anerkannten Adoptionsvermittlungsstelle bekommen Sie von speziell ausgebildeten Beraterinnen/Beratern Hilfe bei Ihrer Entscheidung.  

Die Adoptionsvermittlungsstelle prüft auch, welche Paare für die Adoption eines Kindes geeignet sind. Wenn die Adoptionsvermittlungsstelle meint, dass Sie ein Kind adoptieren können, nehmen Sie das Kind erst für einige Zeit „in Pflege“. In dieser Zeit wohnt das Kind schon bei Ihnen. Erst nach der „Pflege-Zeit“, dürfen Sie das Kind adoptieren.

Adoption von Kindern aus dem Ausland

Deutschland und mehr als 60 andere Länder haben besondere Regeln zum Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen gemacht. Kinder aus dem Ausland dürfen in Deutschland nur dann adoptiert werden, wenn das im Heimatland der Kinder nicht möglich ist.

Ausländische Kinder, die während des Antrags auf Adoption noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten bei der Adoption automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

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