Weibliche Genitalverstümmelung ist in Deutschland gesetzlich verboten. Manchmal wird weibliche Genitalverstümmelung auch Beschneidung genannt.
Es ist verboten:
- die Geschlechtsorgane (Genitalien) von Mädchen oder Frauen zu verstümmeln
- zuzuschauen oder anwesend zu sein, wenn die Genitalien von Mädchen oder Frauen verstümmelt werden
- Mädchen oder Frauen dazu zu zwingen oder zu überreden, ihre Genitalien verstümmeln zu lassen
- zu erlauben, dass die Genitalien von Mädchen oder Frauen verstümmelt werden;
- Mädchen oder Frauen ins Ausland zu bringen, um die Verstümmelung dort vorzunehmen.
Täterinnen/Täter können mit Gefängnis bestraft werden. Diese Menschen werden auch bestraft, wenn die Mädchen oder die Frauen der Verstümmelung zustimmen. Mädchen und Frauen, deren Genitalien verstümmelt wurden, werden nicht bestraft.
Wenn Sie von Genitalverstümmelung betroffen sind, oder wenn Sie Angst haben, dass Menschen Sie dazu zwingen wollen, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle oder gehen Sie direkt zur Polizei. An beide Stellen können Sie sich auch wenden, wenn Sie jemanden kennen, dem dies passieren soll oder dem dies bereits passiert ist.
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