Sie alleine bestimmen über Ihren Körper und Sie alleine entscheiden, welche körperlichen Berührungen Sie zulassen und welche nicht. Dies gilt auch für Berührungen durch Familie oder Ihre Partnerin/Ihren Partner. Es ist verboten, dass Sie jemand gegen Ihren Willen anfasst oder Sie zu sexuellen Handlungen zwingt. Das Gesetz nennt das Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Niemand darf körperliche Gewalt, seelische Gewalt oder sexuelle Gewalt gegen die Partnerin/den Partner ausüben. Das heißt, es ist zum Beispiel verboten die Partnerin/den Partner zu schlagen, ihr/ihm zu drohen oder sie/ihn zu vergewaltigen. Es ist auch verboten, die Partnerin/den Partner einzusperren und gegen ihren/seinen Willen gefangen zu halten

Hilfe bei Polizei und Beratungsstellen

Personen, die sexuelle Gewalt ausüben, werden bestraft.

Wenn Sie von Gewalt in der Partnerschaft oder in der Ehe betroffen sind, können Sie zu einer Beratungsstelle oder direkt zur Polizei gehen.

Sie können auch in ein Frauenhaus gehen. Frauenhäuser sind Einrichtungen, in der Frauen, die von ihren Männern misshandelt werden, aufgenommen werden, Schutz und Hilfe finden. Wenn Frauen Kinder haben, werden Kinder auch mit aufgenommen. Meistens werden Frauenhäuser von Frauen oder einer Frauengruppe geleitet.

Das Hilfetelefon kann helfen, Kontakt zu einem Frauenhaus herzustellen.

Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

In Deutschland gibt es ein besonderes Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind. Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" mit der Telefonnummer 08000 - 116 016 ist überall in Deutschland 24 Stunden am Tag erreichbar. Der Anruf bei diesem Hilfetelefon ist kostenlos und Sie müssen den Mitarbeiterinnen Ihren Namen nicht sagen. Die Mitarbeiterinnen des Hilfetelefons beraten Sie und geben Ihnen mehr Informationen zu Einrichtungen in Ihrer Nähe, die Ihnen auch weiterhelfen können. Es gibt Dolmetscherinnen, die eine Beratung in vielen Sprachen möglich machen.

Menschen, die nicht gut hören, können über die Internetseite (www.hilfetelefon.de) kostenfrei einen Dolmetscherinnendienst in Anspruch nehmen. Diese Internetseite ist in mehreren Sprachen verfügbar.

Gewalt im Namen der Ehre

Gewalt im Namen der Ehre bedeutet, dass manche Menschen Gewalt anwenden, um ihre eigene Vorstellung von Ehre der Familie, der Religion oder der Tradition durchzusetzen. Zu dieser Art der Gewalt zählt zum Beispiel:

  • körperliche Gewalt (zum Beispiel Menschen zu schlagen)
  • sexualisierte Gewalt (zum Beispiel die Partnerin/den Partner ungewollt zu berühren)
  • seelischer Druck (zum Beispiel der Partnerin/dem Partner zu drohen)
  • Zwangsheirat
  • Ehrenmord

Wenn Sie glauben, dass Sie sich in einer gefährlichen Situation befinden, gehen Sie zu einer Beratungsstelle oder direkt zur Polizei.

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