Wenn Sie eine Frage zu Ihrem Sexleben oder Ihrer Beziehung oder ein Problem haben, können Sie mit verschiedenen im Gesundheitswesen tätigen Personen sprechen. Dazu gehört zum Beispiel eine Ärztin/ein Arzt, eine Krankenpflegerin/ein Krankenpfleger, eine Gynäkologin/ein Gynäkologe, eine Hebamme, eine Therapeutin/ein Therapeut oder eine Psychologin/ein Psychologe.
Bei Bedarf kann die im Gesundheitswesen tätige Person Sie an eine Spezialistin/einen Spezialisten verweisen. Das ist zum Beispiel eine Psychologin/ein Psychologe bzw. eine Therapeutin/ein Therapeut, die/der Ihnen zum Beispiel bei Depressionen, dem Leben mit HIV, bei Beziehungsproblemen usw. helfen kann.
Frauen können auch direkt zu einer Gynäkologin/einem Gynäkologen gehen. Zum Beispiel im Fall einer Schwangerschaft oder bei einer Scheideninfektion.
Worüber Sie mit der im Gesundheitswesen tätigen Person sprechen sollten
Sie können mit einer im Gesundheitswesen tätigen Person über fast jedes intime Problem sprechen. Zum Beispiel:
So sprechen Sie mit einer im Gesundheitswesen tätigen Person
Wenn Sie mit einer im Gesundheitswesen tätigen Person sprechen möchten, können Ihnen die folgenden Tipps helfen:
- Denken Sie an das Problem oder die Frage, über die Sie sprechen möchten.
- Überliegen Sie, was Sie von der im Gesundheitswesen tätigen Person möchten. Das ist zum Beispiel Rat, ein STI-Test, die Überweisung zu einer Spezialistin/einem Spezialisten …
- Machen Sie deutlich, dass es Ihnen schwer fällt, über das Thema zu sprechen.
- Beschreiben Sie Ihr Problem oder Ihre Frage so genau wie möglich. Zum Beispiel: „Ich kann keine Erektion bekommen“.
- Denken Sie darüber nach, welche Wörter Sie verwenden möchten. Dabei kann Ihnen das Wörterbuch auf dieser Webseite helfen.
- Sie können jemanden mitnehmen, dem Sie vertrauen, sodass er/sie Ihnen helfen kann.
Häufig scheint es schwierig zu sein, mit einer im Gesundheitswesen tätigen Person über intime Themen zu sprechen, aber das gehört zur Arbeit dieser Personen. Sie kennen sich mit diesen Themen gut aus.
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht wird eingehalten, wenn Sie mit einer im Gesundheitswesen tätigen Person sprechen. Fachleute dürfen Informationen, die Sie ihnen geben, nicht weitergeben.